Voraussetzung für die Früherkennungsuntersuchungen ist natürlich, dass sich eine Krankheit oder ihre Risikofaktoren überhaupt in einem sehr frühen Stadium nachweisen und gut behandeln lassen. Aber auch wenn dies gegeben ist, sind Vorsorgeuntersuchungen nicht immer unumstritten. Bevor eine Untersuchung Einzug in das gesetzliche Früherkennungsprogramm hält, hat der Gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium aus Krankenkassenvertretern, Ärzten und Patienten, geprüft, ob der Nutzen die Risiken überwiegt. Verfahren, die hundertprozentig sichere Ergebnisse liefern, gibt es nicht: Negative Befunde bedeuten einerseits nicht immer und schon gar nicht auf Dauer Gewissheit; andererseits stellt sich ein Krankheitsverdacht, der den Betroffenen psychisch extrem belasten kann, später möglicherweise als unbegründet heraus. Darüber hinaus sind manche Vorsorgeuntersuchungen selbst oder die sich bei positivem Befund anschließenden diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nicht nur unangenehm, sondern auch nicht ganz ungefährlich. Geht es um sehr langsam fortschreitende Erkrankungen, stellt sich immer die Frage, ob der Untersuchte überhaupt vom Ergebnis profitiert. Deshalb gilt: Nicht alles, was heutzutage medizinisch machbar ist und propagiert wird, ist im Einzelfall auch sinnvoll. Beratung, aber auch Eigenverantwortung sind hier gefragt, gerade auch im Hinblick auf das recht unübersichtliche IGeLAngebot. In einem mehr denn je den Gesetzen des Marktes unterworfenen Gesundheitswesen ist der Patient besonders dort, wo er für ärztliche (Dienst-)Leistungen direkt selbst bezahlt, eben auch ein mehr oder weniger umworbener Kunde. Und als solcher tut er immer gut daran, sich gründlich und aus verschiedenen Quellen darüber zu informieren, was er sich „einhandelt“.
Im Folgenden soll ein Überblick über das von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Vorsorgeprogramm gegeben werden. In bestimmten Fällen lohnt es sich sogar finanziell, diese Angebote wahrzunehmen: Manche Kassen gewähren ihren Mitgliedern für die Teilnahme einen Bonus auf die Beiträge; bei zahnärztlicher Vorsorge werden die durch den Patienten zu tragenden Behandlungskosten bezuschusst.
Im einzelnen enthält das Früherkennungsprogramm folgende Bausteine:
- Krebsvorsorge
- Check-up ab 35
- Zahnvorsorgeuntersuchungen
- Schwangerschaftsvorsorge
- Kinder- und Jugenduntersuchungen
Krebsvorsorge Innerhalb des Vorsorgeprogramms wird der größte diagnostische Aufwand zur Früherkennung bösartiger Tumoren betrieben. Zu Recht, denn gerade bei Krebs hängen eine erfolgreiche Therapie und oftmals auch das Überleben von einer möglichst frühzeitigen Entdeckung des Primärtumors ab. Hat der Krebs erst Metastasen gebildet, nehmen die Heilungschancen und oftmals auch die Behandlungsmöglichkeiten drastisch ab. Leider ist es so, dass sich derzeit noch viele Krebsarten einer Früherkennung entziehen. Darum richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Früherkennung von Gebärmutterhals-, Brust-, Haut-, Darm- und Prostatakrebs. Im Einzelnen sind folgende Untersuchungen vorgesehen:
- Frauen im Alter ab 20 Jahren: einmal jährlich Genitaluntersuchung (mit gezielter Anamnese zu Menstruationsstörungen, Ausfluss etc. sowie Abstrich und zytologischer Untersuchung);
- Frauen im Alter ab 30 Jahren: einmal jährlich Brustund Hautuntersuchung (Anamnese zu Beschwerden, Veränderungen; Abtasten von Brust und regionären Lymphknoten; Anleitung zur Selbstkontrolle);
- Männer im Alter ab 45 Jahren: einmal jährlich Prostata-, Genital- und Hautuntersuchung (Anamnese zu Veränderungen, Beschwerden sowie Abtasten von Prostata und Lymphknoten);
- Frauen und Männer im Alter ab 50 Jahren: einmal jährlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung (Abtasten des Enddarms, Hämocculttest auf Blut im Stuhl);
- Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren: alle zwei Jahre Mammografiescreening (Einladung zur Röntgenuntersuchung der Brust durch zertifizierte Screeningeinheiten, erforderliche flächendeckende Strukturen derzeit im Aufbau);
- Frauen und Männer im Alter ab 55 Jahren: zweimal im Abstand von zehn Jahren: Darmspiegelung (oder wahlweise weiterhin alle zwei Jahre Hämocculttest).
Check-up ab 35
Dieser Gesundheitscheck wird für Frauen wie Männer im Alter ab 35 Jahren alle zwei Jahre angeboten mit dem Ziel, häufig auftretende, ernste Krankheiten wie Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus früh zu erkennen. Er beinhaltet im Einzelnen folgende Elemente:
- Anamnese (Abklären eventuell vorliegender individueller Risiken),
- körperliche Untersuchung,
- Blut- und Urinuntersuchung,
- Beratung.
Zahnvorsorgeuntersuchungen
Zur Vorbeugung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen finanzieren die Krankenkassen ihren Mitgliedern jährlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Dies gilt auch für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr; davor können Kinder insgesamt dreimal auf Kosten der Kassen dem Zahnarzt zur Vorsorge vorgestellt werden. Die zahnärztliche Früherkennung umfasst bei Bedarf auch Röntgenuntersuchungen oder Sensibilitätsprüfungen. Die Kosten für das Entfernen von Zahnstein werden von den Kassen allerdings nur einmal pro Jahr übernommen.
Schwangerschaftsvorsorge
Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung haben Frauen Anspruch auf Betreuung durch einen Frauenarzt oder eine Hebamme. Dazu zählt die Beratung in Ernährungsfragen oder zu gesundheitlichen Risiken genauso wie regelmäßige begleitende Untersuchungen, insbesondere auch bei Risikoschwangerschaften (z.B. Ultraschalldiagnostik, serologische Untersuchungen auf Infektionen).
Kinder- und Jugenduntersuchungen
Bereits unmittelbar nach der Geburt greift das umfassende Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche, das für Mädchen und Jungen bis zum Alter von sechs Jahren in genau definierten Zeitabschnitten insgesamt neun Untersuchungen (U1 bis U9) sowie eine weitere im Alter zwischen 13 und 14 Jahren (J1) vorsieht. Die U- und J-Untersuchungen umfassen sämtliche Aspekte der körperlichen und geistigen Entwicklung der Kinder, wobei im Rahmen der J1 neben der körperlichen Untersuchung besonders auch eventuelle Verhaltensauffälligkeiten, Schul- sowie Drogenprobleme im Mittelpunkt stehen und eventuell auch Fragen zu Sexualität und Verhütung thematisiert werden sollten. Ebenfalls im Rahmen der kostenlosen Vorsorge für Kinder- und Jugendliche werden in der Regel die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) altersgemäß empfohlenen Schutzimpfungen durchgeführt, auch wenn generell die Übernahme von Impfkosten durch die Kassen nicht einheitlich geregelt ist.




